Rechtsprechung
VK Bund, 01.02.2016 - VK 2-03/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Nachprüfungsverfahren: Punktevergabe bei der Wertung; Notwendigkeit der Bekanntgabe des Erwartungshorizonts - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Punktevergabe muss vorab definiert und ausdifferenziert werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sebastianconrad.de (Kurzinformation)
Transparenz bei der Angebotswertung: Konkreter Bewertungsmaßstab erforderlich
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Punktevergabe muss vom Auftraggeber nachvollziehbar erläutert werden!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Qualitative Wertung: Punkte müssen durch den Auftraggeber definiert werden! (VPR 2016, 134)
Verfahrensgang
- VK Bund, 28.01.2015 - VK 2-05/15
- VK Bund, 01.02.2016 - VK 2-03/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15
Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die …
Auszug aus VK Bund, 01.02.2016 - VK 2-03/16
Denn Bewertungsmatrizes wie die vorliegende sind weithin verbreitet (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015, VII-Verg 25/15, Beschlussumdruck S. 11) und bislang von den Vergabenachprüfungsinstanzen unter dem Blickwinkel des Beurteilungsspielraums des öffentlichen Auftraggebers für zulässig erachtet wurden, so dass sich der ASt kein diesbezüglicher Verstoß aufdrängen musste.Bei dieser Ausgangslage konnten die Bieter daher ihre Angebote nicht optimal ausrichten, es fehlt an der Herstellung der erforderlichen Vorabtransparenz über den Erwartungshorizont der Ag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. Dezember 2015 - VII-Verg 25/15; Beschl. v. 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14, Beschl. v. 9. April 2014, VII-Verg 36/13).
- OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14
Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …
Auszug aus VK Bund, 01.02.2016 - VK 2-03/16
Bei dieser Ausgangslage konnten die Bieter daher ihre Angebote nicht optimal ausrichten, es fehlt an der Herstellung der erforderlichen Vorabtransparenz über den Erwartungshorizont der Ag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. Dezember 2015 - VII-Verg 25/15; Beschl. v. 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14, Beschl. v. 9. April 2014, VII-Verg 36/13). - OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 36/13
Anforderungen an die Transparenz der Berechnungsformel für das wirtschaftlichste …
Auszug aus VK Bund, 01.02.2016 - VK 2-03/16
Bei dieser Ausgangslage konnten die Bieter daher ihre Angebote nicht optimal ausrichten, es fehlt an der Herstellung der erforderlichen Vorabtransparenz über den Erwartungshorizont der Ag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. Dezember 2015 - VII-Verg 25/15; Beschl. v. 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14, Beschl. v. 9. April 2014, VII-Verg 36/13). - OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05
Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Bund, 01.02.2016 - VK 2-03/16
Die Bg ist schon deshalb nicht an der Kostentragung zu beteiligen, weil sie sich nicht aktiv am Verfahren beteiligt und somit auch kein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12; Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05). - OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens
Auszug aus VK Bund, 01.02.2016 - VK 2-03/16
Die Bg ist schon deshalb nicht an der Kostentragung zu beteiligen, weil sie sich nicht aktiv am Verfahren beteiligt und somit auch kein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12; Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05).
- OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16
Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines …
Sowohl die Vergabekammer in dem angefochtenen Beschluss als auch der Senat in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2016 würden übersteigerte Anforderungen an die rechtliche Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes stellen, die sich weder mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte (Oberlandesgericht Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2016, Geschäftsnummer 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606) noch mit der Rechtsprechung des VK Bund (Beschluss vom 01. Februar 2016, VK 2-3/16) in Einklang bringen ließen.